Gegen den Beschluss des Landgerichts Köln wird FragDenStaat Widerspruch einlegen. Das Gericht habe die Regelungen des Urheberrechts nicht ausreichend mit der Pressefreiheit abgewogen. Außerdem ist noch eine Klage zum Glyphosat-Gutachten von FragDenStaat gegen die Bundesregierung vor dem Berliner Landgericht anhängig.