Außerdem soll auf Anweisung des Ladesamts für Verfassungsschutz auch während Demonstrationen aufgezeichnet werden können, wie die Stadt auf Anfrage von netzpolitik.org bestätigte. Denn in Hessen gilt das Bundesversammlungsgesetz, das Aufnahmen von Demonstrationen erlaubt [PDF], „wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen.“ Diese Aufnahmen müssen aber nach dem Ende einer Demonstration sofort gelöscht werden – außer, sie werden zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr benötigt.