Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschloss Ende Juli, dass einige Bestimmungen der Ausgangsbeschränkungen – die bis 30. April gegolten hatten – gesetzwidrig waren und nicht mehr anwendbar sind.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschloss Ende Juli, dass einige Bestimmungen der Ausgangsbeschränkungen – die bis 30. April gegolten hatten – gesetzwidrig waren und nicht mehr anwendbar sind.