Straftaten begeht zum Beispiel, wer Krankheitserreger aufbewahrt oder mit ihnen arbeitet oder sich den Ausgangsbeschränkungen oder Versammlungsverboten widersetzt – diese Regelung war erst kürzlich von der Bundesregierung verschärft worden.
Straftaten begeht zum Beispiel, wer Krankheitserreger aufbewahrt oder mit ihnen arbeitet oder sich den Ausgangsbeschränkungen oder Versammlungsverboten widersetzt – diese Regelung war erst kürzlich von der Bundesregierung verschärft worden.