Laut Thüringer Gesundheitsministerium gibt es keinen Interpretationsspielraum bei der Abstandsregel in der neuen Thüringer Corona-Verordnung. Wie eine Ministeriumssprecherin MDR THÜRINGEN sagte, wird der Mindestabstand von anderthalb Metern zu anderen Menschen auch in der neuen Verordnung nicht nur empfohlen. Die Regel sei vielmehr verpflichtend.