Menschen mit geringem Einkommen haben nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bessere Chancen auf eine Befreiung von den Rundfunkgebühren. Demnach besteht ein Anspruch auf eine Befreiung oder zumindest Reduzierung der Gebühren, wenn das verfügbare Einkommen nur so knapp über den Hartz-IV-Regelsätzen liegt, dass der Betroffene bei Zahlung der Rundfunkgebühren unter das Existenzminimum rutschen würde. Dies folgt aus zwei Entscheidungen des Gerichts (Aktenzeichen: 1 BvR 3269/08 u.a.).