Bisher ist der Bundestag nur beschlussfähig, wenn „mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend sind“. So steht es in der Geschäftsordnung.
Bisher ist der Bundestag nur beschlussfähig, wenn „mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend sind“. So steht es in der Geschäftsordnung.