Die Polizeiorganisation Interpol hat bei 130 von ihr verbreiteten Fahndungsersuchen nachträglich einen Verstoß gegen Artikel 3 der Statuten (Missbrauch zur politischen Verfolgung) festgestellt. Dies hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Christian Lange, zuletzt in der Antwort auf eine Frage im Bundestag mitgeteilt.