Der Streik der Lokführer bei der Deutschen Bahn kann nach einem Gerichtsbeschluss weitergehen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main teilte mit, es habe den Antrag der Deutschen Bahn auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Streiks der Lokführer-Gewerkschaft GDL zurückgewiesen. Es könne im Eilverfahren „nicht mit hinreichender Sicherheit“ festgestellt werden, dass mit dem Streik „unzulässige tarifpolitische Ziele verfolgt werden“, sagte eine Gerichtssprecherin.