Archiv: Tahir Özbek
PM 16/2018 – Thema: Entwicklungen im Strafverfahren zur Aufklärung des „Wettbüro-Mordes“
In dem Hauptverfahren zur Aufklärung des sogenannten „Wettbüro-Mordes“ vom 10. Januar 2014 hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin in einem rechtlichen Hinweis an die Verfahrensbeteiligten festgestellt, dass möglicherweise „Kräfte des Landeskriminalamts bereits seit Ende Oktober 2013 von einer drohenden Tötung Tahir Özbeks durch Personen aus dem Umfeld des Hells Angels MC in Berlin aufgrund einer tätlichen Auseinandersetzung Kenntnis hatten, aber bewusst und unter billigender Inkaufnahme der Tötung zwingend gebotene polizeiliche Maßnahmen unterließen, um die potentiellen Tatbeteiligten nach einer Tatbegehung strafrechtlich zu verfolgen.“
Diese Feststellung des Gerichts deckte sich bislang nicht mit den Erkenntnissen und Bewertungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte bereits im Jahre 2014 geprüft, ob mögliche Fehler von strafrechtlicher Relevanz bei der Gefährdungsbewertung des späteren Tatopfers feststellbar waren und den Prüfvorgang ohne Aufnahme von Ermittlungen abgeschlossen, aber dabei das Hauptverfahren auch unter diesem Aspekt fortlaufend ausgewertet.
Aufgrund des rechtlichen Hinweises der Strafkammer hat die Staatsanwaltschaft nunmehr ein Ermittlungsverfahren gegen drei an der Gefährdungsbewertung beteiligte Polizeibeamte wegen des Verdachts des Totschlages durch Unterlassen eingeleitet.