Es wäre Gesundheitsämtern also durchaus möglich, Obduktionen anzuordnen – als klinische Autopsien, also nicht als gerichtliche Leichenöffnung oder „Verwaltungssektionen“. Die Kapazitäten für solche Obduktionen wären in Deutschland vorhanden, meint Verbandspräsident Bürrig gegenüber tagesschau.de.