Der ZDF-Fernsehrat setzt sich aus 77 Mitgliedern, die die im Bundestag vertretenen politische Parteien und weitere gesellschaftliche Gruppen vertreten, zusammen. Dies sind Vertreter der Bundesregierung, der 16 Bundesländer, der Kommunen, der Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, der Journalistenverbände, des Sports und der Umweltverbände. Welche Verbände und Organisationen Vertreter in den ZDF-Fernsehrat entsenden dürfen, regelt der ZDF-Staatsvertrag. Die Ministerpräsidenten berufen die Mitglieder des Fernsehrates nach den eigenen Vorschlägen der jeweiligen Verbände und Organisationen. Viele Vertreter von Verbänden oder Organisationen sind Parteimitglieder, so dass etwa CDU und SPD deutlich mehr Vertreter im Rat haben, als die Zusammensetzung erahnen lässt.