Nach dem Verfassungsgerichtsgesetz soll im Falle der Abwesenheit des Angeklagten ein neuer Termin festgelegt werden. Sollte er auch den neuen Termin versäumen, kann die Verhandlung ohne ihn laufen.
Nach dem Verfassungsgerichtsgesetz soll im Falle der Abwesenheit des Angeklagten ein neuer Termin festgelegt werden. Sollte er auch den neuen Termin versäumen, kann die Verhandlung ohne ihn laufen.