Über das Fischereiabkommen wird derzeit geregelt, dass Fischer aus EU-Staaten gegen eine finanzielle Kompensation auch in Fischereizonen Marokkos fischen dürfen. Nach Angaben des EuGH-Generalanwalts geht es dabei aber fast ausschließlich um die Fischerei in den an die Westsahara angrenzenden Gewässern.