(heute)
Breyer hatte schon die erste Entscheidung des Verfassungsgerichts erstritten. Der Gesetzgeber hat nun bis Ende 2021 Zeit, die Vorschriften zu ändern.
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Breyer hatte schon die erste Entscheidung des Verfassungsgerichts erstritten. Der Gesetzgeber hat nun bis Ende 2021 Zeit, die Vorschriften zu ändern.