Der neue Rundfunkbeitrag ist – worauf der Passauer Jurist Ermano Geuer zu Recht hinweist – deshalb in Wirklichkeit eine Steuer, für die die Bundesländer allerdings keine Gesetzgebungskompetenz haben. Ob die äußerst rundfunkfreundliche Rechtsprechung des BVerfG einen Grundrechtsverstoß annehmen wird, dürfte dennoch zweifelhaft sein.