Zunächst mal stellt das Gesetz sicher, dass öffentliches WLAN grundsätzlich frei – und anonym – zugänglich sein darf. Behörden dürfen Betreiber nicht verpflichten, Nutzer zu registrieren oder die Eingabe eines Passwortes zu verlangen. Andererseits bleiben WLAN-Anbieter aber berechtigt, ihre Netze mit Passwörtern und Registrierung abzusichern.