Das Arbeitsmarktservice (AMS) darf den umstrittenen Algorithmus zur Ermittlung von Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen nicht wie geplant am 1. Jänner 2021 flächendeckend einführen. Das geht aus einer Entscheidung der Datenschutzbehörde (DSB) hervor, wie der „Kurier“ am Donnerstag berichtete.