(22.3.2018) Während der Eurokrise wurden die Mitgliedstaaten unter dem Rettungsschirm als Gegenleistung für die »Hilfszahlungen« zur Durchführung von Strukturreformen gezwungen. Da dies insofern »erfolgreich« im Sinne der Urheber war, als Reformen wie die Anhebung des Renteneintrittsalters und die Beschneidung der Tarifsysteme gegen den teils massiven Protest der Bevölkerung durchgeführt wurden, diskutierte man in den Jahren 2012/13, dieses Instrument dauerhaft und für alle Mitgliedstaaten auch in Nichtkrisenzeiten einzuführen: Die Regierungen der Mitgliedstaaten sollten sich vertraglich auf mehrjährige Reformprogramme verpflichten und nach Umsetzung Geld aus dem EU-Haushalt bekommen. »Troika für alle«, sozusagen. Dies geschah vor allem auf Initiative der deutschen Bundesregierung sowie der EU-Kommission unter den Namen »Pakt für Wettbewerbsfähigkeit« bzw. »vertragliche Vereinbarungen«.