(24.3.2018) Dabei sollten sich die erwünschten Veränderungen »explizit« auf solche Bereiche erstrecken, »die in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten liegen, wo die EU somit kein Mitspracherecht hat«. Das zeugt fast schon von krimineller Energie: Da, wo Brüssel gemäß EU-Verträgen formal nicht mitmischen kann und darf, soll mit Geld nachgeholfen werden. Im Strafgesetzbuch läuft so etwas unter Bestechung oder, falls wegen fehlender Gefolgschaft Nachteile erwachsen, unter Erpressung.