Auch die Richter am Hamburger Landgericht gingen im bisherigen Prozessverlauf eher nicht davon aus, dass YouTube als Anbieter sich die geschützten Werke zu Eigen gemacht hat und haften muss.
Auch die Richter am Hamburger Landgericht gingen im bisherigen Prozessverlauf eher nicht davon aus, dass YouTube als Anbieter sich die geschützten Werke zu Eigen gemacht hat und haften muss.