15.05.2019 - 15:21 [ junge Welt ]

Rekrutierungsoffensive: Feldpost für den Nachwuchs

Als Rechtsgrundlage für die Versandaktion der Bundeswehr nannte deren Sprecherin Paragraph 58c des Soldatengesetzes. Demnach übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Namen und Adressen von deutschen Staatsangehörigen, die im nächsten Jahr volljährig werden. Das dürfen die Behörden ohne Einverständniserklärung, aber nicht gegen den ausdrücklichen Willen der Zielpersonen: »Die Datenermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes bei der kommunalen Meldebehörde vorab widersprochen haben«, heißt es im Gesetzestext. Außerdem müssten die Daten gelöscht werden, wenn Betroffene dies verlangen, »spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach der erstmaligen Speicherung«, versicherte die Sprecherin auf Nachfrage.