Die betroffenen Gemeinden, darunter viele indigene, wurden weder adäquat informiert und angehört, noch wurde ihnen eine Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, wie es die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation vorschreibt, „wann immer gesetzgeberische oder administrative MaĂźnahmen, die sie unmittelbar berĂĽhren können, erwogen werden“.