Die Konstruktion schafft jedoch Rechtsunsicherheit und würde unter Umständen schon Bagatellhandlungen wie das unbefugte Benutzen der Haltewunsch-Taste im Bus strafbar machen. Botnetzen auf den Rechnern anderer Leute zu betreiben, ist heute schon strafbar: Das Strafgesetzbuch enthält Paragraphen zum „Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten“ und zur „Datenveränderung“. Zudem sind die kriminellen Aktivitäten, die aus Botnetzen heraus erfolgen, in der Regel wiederum selbst strafbar. Von einer Strafbarkeitslücke lässt sich hier also nicht reden.
Egal in welcher Lesart, die Formulierung im Koalitionsvertrag birgt das Risiko, dass hier Straftatbestände geschaffen werden sollen, die Kollateralschäden nach sich ziehen.