Die Kündigung war von der Ypsilon-Liegenschafts-Verwaltungs GmbH mit dem Verhalten des Sohnes der Familie begründet worden, der nicht im Mietvertrag steht. Während sich das Amtsgericht Spandau noch gegen eine sippenhaftliche Räumung ausgesprochen hatte, war dies gerade die zentrale Begründung im Urteil der Richterin Regine Paschke vom Landgericht Berlin.