Dies betrifft teilweise auch BezieherInnen des SGB XII (Grundsicherung), wenn sie z.B. in einer Haushaltsgemeinschaft mit SGB-II-BezieherInnen leben. Gravierend ist aus meiner, Thomas Kallay‘s Sicht, daß unter anderem auch geplant wird, die rechtliche Gegenwehr der LeistungsbezieherInnen praktisch auf Null zu reduzieren.