„Es gibt keinen Anspruch der Polizei, bei ihrer Arbeit nicht gefilmt zu werden. Ein Polizeieinsatz im Öffentlichen Raum ist eine öffentliche Veranstaltung. Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang eindeutig festgestellt, dass Polizisten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit keine Privatpersonen sind und an der Information über Polizeieinsätze ein öffentliches Interesse besteht.“