(March 6, 2025)
Laut Grundgesetz muss der neue Bundestag spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentreten – der 25. März ist somit der letztmögliche Termin.
(March 6, 2025)
Laut Grundgesetz muss der neue Bundestag spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentreten – der 25. März ist somit der letztmögliche Termin.