Da jedes Jahr Millionen Unschuldige in das Fahndungsraster der Polizei geraten, sieht das deutsche Strafprozessrecht eigentlich eine Benachrichtigunsgpflicht für die Behörden vor – diese wird bei der Funkzellenabfrage aber nicht eingehalten.
So sieht ein in Berlin bereits vor vier Jahren beschlossenes Gesetz zwar Benachrichtigungen per SMS vor, wurde aber von Schwarz-Rot ignoriert.