Der Satz, mit dem die Privatisierung kommen soll, ist unmissverständlich, er lautet: „Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen.“ Das nennt man formelle Privatisierung und es hat erhebliche Folgen. Erstmalig sollen „ÖffentlichPrivate Partnerschaften“(ÖPPs) in den Text des Grundgesetzes aufgenommen werden.