Das in Art. 17 GG verbürgte Petitionsrecht wird oft genutzt, dennoch ist es praktisch wirkungslos. Petitionen ermöglichen keine unmittelbare politische Einflussnahme. Sie können im Idealfall nur Öffentlichkeit schaffen und mediale Aufmerksamkeit erzeugen. Erst dadurch wird Druck auf die politischen Entscheider ausgeübt.