Die Urteilsbegründung enthält keine Interessenabwägung: Richterin Sandra Kunitz führt mit keinem Wort aus, was eine Kündigung für einen arbeitslosen Mieter wie André im angespannten Berliner Wohnungsmarkt bedeutet oder was das Warten auf ein-, zweihundert Euro für den Eigentümer des Hauses bedeutet. Pech für André, dass selbst die vierspurige Skalitzer Straße samt Hochbahn inzwischen eine begehrte Wohnlage ist und durch die Vermietung der Wohnung an Besserverdienende mehr Geld machen lässt.