Ein Arzt, der sich weigerte, Brechmittel gegen den Willen des Verdächtigen zu verabreichen, zog sich in Bremen damals den Vorwurf der Strafvereitelung zu. Selbst Strafverteidiger, die gegen diese Praxis protestierten, gerieten in dieses Licht. Inzwischen aber hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Brechmitteleinsatz als Folter eingestuft und Deutschland dafür verurteilt.