`Ob das Selbstbestimmungsrecht der Völker auch ein Recht auf Sezession umfasst, ist… umstritten…´ (6). Dieses Argument läßt sich nun nicht ohne weiteres von der Hand weisen. Soweit das Auswärtige Amt ein solches Recht bestreitet, ist es zweifellos “umstritten”. Das AA demonstriert seine eigene Behauptung via facti. Direkt verneinen darf es dieses Recht freilich nicht, schon weil dann die Sezession des Kosovo ebenfalls rechtswidrig wäre. Daß ebenfalls umstritten sei, was “Volk” ist, das ist weniger eine Argumentationshilfe als ein Hilfsargument, obendrein ein zirkuläres. Es bezweifelt die Existenz der Krim als einer territorial, historisch, ethnisch usw. abgrenzbaren Einheit, auf die Völkerrecht überhaupt anwendbar wäre. Dabei hat die Halbinsel sich spätestens durch das Referendum gerade zu einer solchen Einheit konstituiert. Ebenfalls zirkulär ist die Behauptung, die Sezession sei sowieso völkerrechtswidrig, weil durch völkerrechtswidrige Handlungen Rußlands ermöglicht. Dagegen läßt sich geradesogut argumentieren, das russische Vorgehen könne zumindest insoweit nicht illegitim sein, als es ein legitimes Recht der Krim geschützt hat. Ebenfalls klar dürfte sein, daß nicht Rußland die Umstände herbeigeführt hat, die den Bewohnern der Krim das Referendum und ihr Abstimmungsverhalten nahegelegt haben.
Deshalb eine kleine Anregung an das AA zu einer ergänzenden Argumentationshilfe: Warum legt es nicht einfach einmal dar, wie man sich eine völkerrechtskonforme Restitution der Krim an die Ukraine vorzustellen hat? Das wäre gewissermaßen die Probe auf die westliche Position. Allerdings scheidet eine Volksabstimmung als Lösung schon deshalb aus, weil ein zweites Referendum vermutlich ein ebenso unerwünschtes Ergebnis wie das erste hätte.
Dann bleibt nur der Weg der Gewalt. Dieser Weg ist selbst für den (unwahrscheinlichen) Fall eines Rückzugs Rußlands von der Krim unvermeidlich, da einer Rückkehr unter ukrainische Herrschaft der Wille einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung entgegensteht. Dieser Wille bleibt auch dann manifest, wenn man seine Artikulation in Form eines Referendums für unzulässig hält. Tatsachen kann man nicht mit Rabulistik aus der Welt schaffen.
Das Ergebnis ist paradox: Die (angebliche) Annexion der Krim durch Rußland läßt sich nur durch eine tatsächliche Annexion rückgängig machen. Man kann den zuständigen Beamten im Außenministerium nur viel Spaß bei der Formulierung der entsprechenden Argumentationshilfe wünschen.