Das „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ sieht vor, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für Geheimdienstaufgaben aufzurüsten, die Vollmachten der Polizei auszuweiten und das Strafrecht um neue Straftatbestände zu erweitern. Die Plattform www.netzpolitik.org hat den Entwurf am 27. März veröffentlicht.