Nach einer endlos scheinenden jahrelangen Diskussion beschloss das Bundeskabinett zum 1. August ein Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Internetabzocke. Dieses Gesetz besagt, dass zum Zustandekommen eines rechtsgültigen Kaufvertrages im Internet noch einmal zusammenfassend alle Vertragsbestandteile dargelegt werden müssen, insbesondere alle Einzelheiten wie der endgültige Preis und alle Kosten der Lieferung