Nach der Verlesung der Anklage durch Staatsanwalt Rainer Leicht wurde der Geschäftsführer der Ernst-Abbe-Stiftung, Rolf-Ferdinand Schmalbrock, als Zeuge aufgerufen. Der vorsitzende Richter befragte den Zeugen hinsichtlich seiner Vollmacht, im Namen der Ernst-Abbe-Stiftung, Strafanträge stellen zu dürfen.