Bisher hat die Polizei Handys von Opfern nur bei Vergewaltigungsvorwürfen und schweren Sexualverbrechen ausgelesen, da es in diesen Fällen oft schon vor der Tat Kontakt zwischen Täter und Opfer gab. Nun soll die Praxis aber in jeder Art von Strafverfahren genutzt werden können.
Weigert sich das Opfer, wird die Untersuchung nicht weitergeführt…
Dazu verweist die Erklärung darauf, dass jede gefundene Rechtsverletzung – auch die von Freund:innen und Familienmitgliedern – strafrechtlich verfolgt wird. Die Polizei kann die Daten laut Big Brother Watch bis zu 100 Jahre lang speichern.