Der EGMR betonte, dass die genaue Zahl der Todesopfer durch den Luftangriff nicht bekannt sei. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen Klein im Jahr 2010 eingestellt. 2015 billigte das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung. Seiner Karriere hat der verheerende Luftangriff nicht geschadet. Ende März 2013 wurde Klein zum Brigadegeneral befördert.