19.01.2019 - 05:25 [ Netzpolitik.org ]

Gericht suspendiert Verfügung der Bundespolizei – doch die will einfach weiter nach Korkenziehern suchen

Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einer gestern veröffentlichten Entscheidung (VG 1 L 363.18) einem ersten Eilantrag gegen eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei stattgegeben. „Das Verwaltungsgericht hat ein Verbot der Bundespolizei zum Mitführen von gefährlichen Werkzeugen in Zügen und auf den Bahnhöfen im Berliner Nahverkehr vorerst suspendiert“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichtes. Trotz dieser Entscheidung will die Bundespolizei ihre Kontrollen fortsetzen.