Das Auskunftsrecht von Kanzler und Vizekanzler betreffend die drei Geheimdienste ist noch nicht gesetzlich verankert. Das geht aus der Beantwortung einer Liste-Pilz-Anfrage durch das Kanzleramt hervor.
Das Auskunftsrecht von Kanzler und Vizekanzler betreffend die drei Geheimdienste ist noch nicht gesetzlich verankert. Das geht aus der Beantwortung einer Liste-Pilz-Anfrage durch das Kanzleramt hervor.