22.01.2019 - 03:19 [ WSWS ]

G-20-Verfahren: Weitere Angriffe auf demokratische Grundrechte

Die biometrische Erfassung erfolgt unterschieds- und anlasslos. Sie betrifft massenhaft Personen, die nicht tatverdächtig sind und dies zu keinem Zeitpunkt waren. Die Berechnung von mathematischen Gesichtsmodellen zu Strafverfolgungszwecken geschieht ohne Kenntnis der Betroffenen und ermöglicht es der Polizei, Profile über Standort, Verhalten und soziale Kontakte von Personen über einen örtlich und zeitlich nicht näher festgelegten Zeitraum zu erstellen, zu verknüpfen und auszuwerten.

Betroffene können sich dagegen nicht juristisch wehren, da sie keine Kenntnis davon haben. Auch Verwechslungen von Personen, sog. False Positives, sind möglich. Kontrollen durch unabhängige Stellen laufen ohne Melde- und Informationspflichten ins Leere, da für derartige Datenbanken keine besonderen gesetzlichen Vorgaben existieren. Ein Richtervorbehalt zur Anordnung und Begrenzung solcher Maßnahmen besteht nicht.