(11.6.2018) Bislang hat der Untersuchungsausschuss im Bundestag keine Einsicht in die Papiere des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Nun stellten die Obleute der Fraktionen einen entsprechenden Antrag an den Bundesgerichtshof.