Die betroffenen Länder haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Bedenken der EU-Kommission zu antworten. Anschließend kann die EU-Kommission noch weitere Mahnbriefe schreiben und letztlich den Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen.
Die betroffenen Länder haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Bedenken der EU-Kommission zu antworten. Anschließend kann die EU-Kommission noch weitere Mahnbriefe schreiben und letztlich den Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen.