Nordrhein-westfälische Polizisten dürfen Personen, die auf Nachfrage ihren Namen nicht nennen, bis zu sieben Tage festhalten. Die Regelung gilt seit einem Jahr, bisher sind vier Aktivist:innen bei Klimaprotesten von ihr betroffen.
Nordrhein-westfälische Polizisten dürfen Personen, die auf Nachfrage ihren Namen nicht nennen, bis zu sieben Tage festhalten. Die Regelung gilt seit einem Jahr, bisher sind vier Aktivist:innen bei Klimaprotesten von ihr betroffen.