Ein französisches Gericht hat die allgemeine Maskenpflicht in Straßburg und zwölf kleineren elsässischen Gemeinden gekippt. Das Verwaltungsgericht in Straßburg begründete dies in einem Eilentscheid mit der „Einschränkung der Freiheit“ der Bürger und der zu großen Reichweite des Verwaltungserlasses. Dieser machte den Mund-Nasen-Schutz auch im Freien verbindlich. Geklagt hatten zwei Krankenhausärzte.