(25.7.2012) In Sachen Bankenrettung beispielsweise entstand während Steinbrücks Amtszeit kaum ein Gesetzentwurf ohne die Mitwirkung außerministerieller Berater. Allein im Jahr 2008 summierten sich die Rechnungen des Finanzministeriums für Anwalts- und Beratungshonorare auf 12,5 Millionen Euro.