(10.7.2017) Zentral ist Punkt 20 der Erklärung:
„Wir werden mit dem Privatsektor, insbesondere mit Kommunikationsdienstleistern und den Administratoren einschlägiger Anwendungen, zusammenarbeiten, um den Missbrauch des Internets und der sozialen Medien für terroristische Zwecke wie Propaganda, Finanzierung und Planung von Terrorakten, Anstachelung zum Terrorismus, Radikalisierung und Anwerbung zum Ausführen terroristischen Handlungen zu bekämpfen, und dabei die Menschenrechte uneingeschränkt achten.
Angemessene Maßnahmen, um Inhalte, die zu terroristischen Akten aufrufen, zu filtern, aufzuspüren und zu entfernen, sind dabei von entscheidender Bedeutung.“