Der Einsatz erfolgt ohne jegliche Grundlage im internationalen Recht. Eine solche Grundlage könnte lediglich ein Mandat des UN-Sicherheitsrats oder eine Bitte der syrischen Regierung um Unterstützung schaffen. Beides liegt nicht vor. Das Gleiche träfe auf die Entsendung deutscher Bodentruppen zu, die ebenso völkerrechtswidrig wäre und faktisch einer illegalen Besatzung gleichkäme.