04.08.2015 - 14:22 [ Deutscher Anwaltverein ]

DAV fordert Abschaffung des „Publizistischen Landesverrats“

Dass die Weitergabe von Staatsgeheimnissen strafbar ist, hat seine Richtigkeit. Zu Recht können aber Journalisten in den USA, die bereits durchgesickerte Informationen veröffentlichen, nicht bestraft werden, sodass die Möglichkeit einer straffreien Berichterstattung gewährleistet ist. Nach Ansicht des DAV muss es der Presse möglich sein – und ist es sogar ihre Aufgabe – solche Informationen zu veröffentlichen, um der wichtigen Aufgabe einer kritischen Berichterstattung gerecht zu werden. Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass Journalisten auch dann, wenn ihnen Informationen zugespielt werden, die aus einer Straftat stammen, ihre Informanten nicht preisgeben müssen. Dies verdeutlicht, welch außerordentlich hohen Stellenwert das Bundesverfassungsgericht der Meinungs- und Pressefreiheit einräumt. Es muss sichergestellt werden, dass nicht nur das Privileg des Quellenschutzes gewährt wird, sondern die Presse auch die daraus gewonnenen Informationen verwerten kann.